Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen grundsätzlich im Gesundheitswesen für Heilbehandlungen und -mittel Zuzahlungen leisten. Dazu gehört unter anderem auch die Zuzahlungen für Arzneimittel in der Apotheke. Alle von Ihnen geleisteten Zuzahlungen werden in voller Höhe von der Apotheke an die Krankenkassen abgeführt – sie bezahlen also damit nicht den Apotheker, sondern das Geld geht in voller Höhe zurück an Ihre Krankenkasse.

Befreiung von der Zuzahlung ist möglich

Vor allem chronisch Kranke wie etwa Krebspatienten, Diabetiker oder Rheumatiker, die über längere Zeit Medikamente zu sich nehmen und zusätzliche Heilbehandlungen benötigen, trifft der zusätzliche Griff in Portemonnaie oft hart. Was aber viele trotz aller Informationsflut nicht wissen: Wer wenig verdient oder durch die Selbstbeteiligung finanziell überstrapaziert wird, kann von Zuzahlungen befreit werden.

Infos und Antragsformular für die Rückerstattung

Wenn sie eine Befreiung anstreben, worauf sollten sie achten?

Vor allem chronisch Kranke wie etwa Krebspatienten, Diabetiker oder Rheumatiker, die über längere Zeit Medikamente zu sich nehmen und zusätzliche Heilbehandlungen benötigen, trifft der zusätzliche Griff in Portemonnaie oft hart. Was aber viele trotz aller Informationsflut nicht wissen: Wer wenig verdient oder durch die Selbstbeteiligung finanziell überstrapaziert wird, kann von Zuzahlungen befreit werden.

Bei uns – Ihrer Adler-Apotheke Rhaunen – brauchen Sie Ihre Quittungen für Arzneimittel nicht zu sammeln – das tun wir gerne für Sie. Noch besser: bei Bedarf können Sie diese einfach auf dieser Seite kostenlos anfordern. Füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus und Ihre Zuzahlungs-Belege liegen bei Ihrem nächsten Besuch in der Adler-Apotheke zur Abholung bereit. Auf Wunsch bringen wir Ihnen Ihre Zuzahlungs-Quittungen natürlich gerne auch vorbei.

Folgende Quittungen können Sie sammeln & einreichen
Allgemeines Antragsformular für die Zuzahlungsbefreiung

Jetzt Zuzahlungsbelege anfordern

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