Wir sind bereit für den neuen Standard!

Aktuell & kompakt informiert

Das elektronische Rezept, kurz: E-Rezept, ist eine elektronische Verordnung Ihrer Arzneimittel. Es löst ab dem 01. Januar 2024 verbindlich das rosafarbene Rezept ab.

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Das elektronische Rezept, kurz: E-Rezept, ist eine elektronische Verordnung Ihrer Arzneimittel. Es löst ab dem 01. Januar 2024 verbindlich das rosafarbene Rezept ab.

Einlösung des E-Rezeptes

bei uns ganz einfach & unkompliziert!

Vor Ort
Online

Vor Ort einlösen

E-Rezept Gesundheitskarte

Option 1: Elektronische Gesundheitskarte

Im Regelfall werden Ihre Rezepte künftig auf der Gesundheitskarte gespeichert. Diese lesen wir in der Apotheke aus und Sie erhalten wie gewohnt Ihre Medikamente.

E-Rezept-App

Option 2: Die E-Rezept-App

Über die App der gematik können Rezepte verwaltet und eingelöst werden. Zur Nutzung benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer Krankenkasse.

E-Rezept Papierausdruck

Option 3: E-Rezept-Ausdruck

In Ausnahmefällen kann Ihnen auf Wunsch der E-Rezept-Code ausgedruckt werden. Den Ausdruck können Sie sowohl vor Ort als auch in unserem Webshop oder per WhatsApp einlösen.

Online einlösen

Senden Sie uns den ausgedruckten Rezeptcode bequem per WhatsApp zu oder nutzen Sie unseren Webshop. In beiden Fällen können Sie auch eine Lieferung per Botendienst anfordern. Lassen Sie uns alternativ mit der E-Rezept-App der gematik Ihre E-Rezepte online zukommen.

WhatsApp_Kommunikation
WhatsApp-Chat starten
E-Rezept einlösen
Zum Shop

Die Vorteile

im Überblick

  • Spart unnötige Wege: Folgerezepte innerhalb eines Quartals können ohne erneuten Arztbesuch ausgestellt werden

  • Erleichterte Rezeptänderungen (z.B. wenn ein Medikament nicht lieferbar ist)

  • Fälschungssicherheit der Rezepte
  • Klima- & Ressourcenschonung

Zukunftsperspektiven

ein Ausblick auf die nächsten Monate

Geplant ist, dass die aktuellen Einlösemöglichkeiten per Gesundheitskarte, App und Ausdruck nur eine Übergangslösung sind. Noch in diesem Jahr soll nach derzeitigem Stand das E-Rezept in der Wallet des Smartphones zur Verfügung gestellt werden.

Zudem sollen künftig weitere Arzneimittel und Leistungen per E-Rezept verschrieben werden können (z.B. Betäubung- und Hilfsmittel).

Häufig gestellte Fragen

Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird durch die Arztpraxis digital erstellt, signiert und auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Dieses können Sie anschließend in der Apotheke einlösen. Dafür brauchen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck. In der Apotheke wird entweder der QR-Code in der App bzw. auf dem Papierrezept eingescannt oder die eGK ins Terminal gesteckt.

Gesetzlich Krankenversicherte können Ihr Rezept binnen 28 Tagen einlösen. Die Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht (gemäß SGB V §360 Abs. 6). Sie können ihr E-Rezept aber auch selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. Nicht eingelöste E-Rezepte werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.

Alle Ärzte und Ärztinnen (auch Zahn-Ärzt:innen) sind ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet Rezepte für gesetzlich Versicherte in elektronischer Form auszustellen.

Nein. Die Gesundheitskarte dient nur als Schlüssel, um der Apotheke Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert.

Ja auf Wunsch kann in Sonderfällen das E-Rezept auch ausgedruckt werden – in der Regel werden Sie Ihr E-Rezept auf der Gesundheitskarte erhalten. Das ausgedruckte E-Rezept können Sie übrigens auch per WhatsApp an uns senden oder in unserem Shop Ihre Medikamente vorbestellen beziehungsweise durch unseren Botendienst liefern lassen.

Für Sie als Patient:in hat das keine Konsequenz. Für die Ärzt:innen wird mit dem Digital-Gesetz eine Sanktion eingeführt, wenn Sie keine E-Rezepte ausstellen können. Praxen, die das E-Rezept nicht unterstützen, werden voraussichtlich einer Honorarkürzung von 1% in Kauf nehmen müssen.
Auf Wunsch kann der E-Rezept-Code von Ihrer Praxis auch ausgedruckt werden. Dieser wird dann wie ihr bisheriges “rosa” Rezept behandelt.

Übrigens ist es auch möglich, uns ein Foto des Ausdrucks per WhatsApp oder in unserem Shop zukommen zu lassen. Hier können Sie entweder vorbestellen oder bequem unseren Lieferservice wählen.

Aktuell können folgende Rezepttypen bereits eingelöst werden:

  • Apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“)
  • Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“)
  • Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren
  • Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“)

Hingegen gibt es folgende Leistungen (noch) nicht per E-Rezept:

  • Betäubungsmittel
  • Starke Schmerzmittel (z.B. Morphium)
  • Verbände und Medizinprodukte
  • Kompressionsstrümpfe
  • Künstliche Nahrungsmittel
  • Physiotherapie, Ergotherapie…

Ja. Wie bisher können Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen Sie allerdings die elektronische Gesundheitskarte der entsprechenden Person. Alternativ können Sie mit der E-Rezept-App der gematik Rezepte verwalten oder einen Ausdruck des Rezeptes anfragen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit – gemeinsam finden wir eine Lösung

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