Wissenswertes zum aktuellen Rezept-Standard!

Kompakt informiert

Das elektronische Rezept, kurz: E-Rezept, ist eine elektronische Verordnung Ihrer Arzneimittel. Am 01. Januar 2024 hat es verbindlich das rosafarbene Rezept abgelöst.

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Das elektronische Rezept, kurz: E-Rezept, ist eine elektronische Verordnung Ihrer Arzneimittel. Am 01. Januar 2024 hat es verbindlich das rosafarbene Rezept abgelöst.

Einlösung des E-Rezeptes

bei uns ganz einfach & unkompliziert!

Vor Ort
Online

Vor Ort einlösen

E-Rezept Gesundheitskarte

Option 1: Elektronische Gesundheitskarte

Im Regelfall werden Ihre Rezepte auf der Gesundheitskarte hinterlegt. Diese kann in der Apotheke oder mit unserer App ausgelesen werden und Sie erhalten wie gewohnt Ihre Medikamente.

E-Rezept Papierausdruck

Option 2: E-Rezept-Ausdruck

In Ausnahmefällen kann Ihnen auf Wunsch der E-Rezept-Code ausgedruckt werden. Den Ausdruck können Sie sowohl vor Ort und in der App als auch im Webshop oder per WhatsApp einlösen.

Online einlösen

Übermitteln Sie uns Ihre E-Rezepte bequem jederzeit per App und wählen Sie anschließend zwischen einer Abholung vor Ort und der praktischen Lieferung nach Hause durch unseren Botendienst. Sie haben einen ausgedruckten E-Rezept-Code vorliegen? Dann können Sie uns das Rezept alternativ als Foto über WhatsApp sowie im Webshop zukommen lassen.

WhatsApp_Kommunikation

WhatsApp

  • Per Foto des ausgedruckten Rezeptcodes

WhatsApp-Chat starten

Adler-Apo-App

  • Rezepte mittels Gesundheitskarte einlösen

  • Per Foto des ausgedruckten Rezeptcodes

Zur App
E-Rezept einlösen

OnlineShop

  • Per Foto des ausgedruckten Rezeptcodes

Zum Shop

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Übermitteln Sie uns Ihre E-Rezepte bequem jederzeit per App und wählen Sie anschließend zwischen einer Abholung vor Ort und der praktischen Lieferung nach Hause durch unseren Botendienst. Sie haben einen ausgedruckten E-Rezept-Code vorliegen? Dann können Sie uns das Rezept alternativ als Foto über WhatsApp sowie im Webshop zukommen lassen.

Adler-Apo-App

  • Rezepte mittels Gesundheitskarte einlösen

  • Per Foto des ausgedruckten Rezeptcodes

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Die Vorteile

des E-Rezepts im Überblick

  • Spart unnötige Wege: Folgerezepte innerhalb eines Quartals können ohne erneuten Arztbesuch ausgestellt werden

  • Erleichterte Rezeptänderungen (z.B. wenn ein Medikament nicht lieferbar ist)

  • Fälschungssicherheit der Rezepte
  • Klima- & Ressourcenschonung

Häufig gestellte Fragen

Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird durch die Arztpraxis digital erstellt, signiert und auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Dieses können Sie anschließend in der Apotheke einlösen. Dafür brauchen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck. In der Apotheke wird entweder Ihre Gesundheitskarte eingelesen oder der ausgedruckte QR-Code gescannt. Alternativ können Sie mit unserer App die E-Rezepte von Ihrer Gesundheitskarte auslesen oder uns ein Foto des gedruckten Rezeptes zukommen lassen.

Gesetzlich Krankenversicherte können Ihr Rezept binnen 28 Tagen einlösen. Die Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht (gemäß SGB V §360 Abs. 6). Sie können ihr E-Rezept aber auch selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. Nicht eingelöste E-Rezepte werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.

Alle Ärzte und Ärztinnen (auch Zahn-Ärzt:innen) sind seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet Rezepte für gesetzlich Versicherte in elektronischer Form auszustellen.

Nein. Die Gesundheitskarte dient nur als Schlüssel, um der Apotheke Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert.

Ja auf Wunsch kann in Sonderfällen das E-Rezept auch ausgedruckt werden – in der Regel werden Sie Ihr E-Rezept auf der Gesundheitskarte erhalten. Das ausgedruckte E-Rezept können Sie übrigens auch per WhatsApp an uns senden oder in unserem Shop Ihre Medikamente vorbestellen beziehungsweise durch unseren Botendienst liefern lassen. Für nicht ausgedruckte E-Rezepte, die nur über die Karte abrufbar sind, kann unsere App genutzt werden oder sie kommen persönlich vorbei.

Für Sie als Patient:in hat das keine Konsequenz. Für die Ärzt:innen wird mit dem Digital-Gesetz eine Sanktion eingeführt, wenn Sie keine E-Rezepte ausstellen können. Praxen, die das E-Rezept nicht unterstützen, werden voraussichtlich einer Honorarkürzung von 1% in Kauf nehmen müssen.
Mit unserer App können Sie bequem Ihre Rezepte von zu Hause aus an uns übermitteln. Unser Botendienst liefert Ihnen Ihre Bestellung anschließend gerne bis zur Haustür. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten auf Kassenrezept erfolgt die Lieferung sogar kostenfrei und meist sogar noch am selben Tag.
 

Auf Wunsch kann der E-Rezept-Code von Ihrer Praxis auch ausgedruckt werden. Dieser wird dann wie ihr bisheriges “rosa” Rezept behandelt. Übrigens ist es auch möglich, uns ein Foto des Ausdrucks per WhatsApp oder in unserem Shop zukommen zu lassen. Auch hier können Sie wie in der App entweder vorbestellen oder bequem unseren Lieferservice wählen.

Ja. Wie bisher können Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen Sie allerdings die elektronische Gesundheitskarte der entsprechenden Person. Zudem können Sie mit unserer E-Rezept-App bequem die Rezepte für mehrere Personen verwalten und einlösen oder in Ihrer Arztpraxis einen Ausdruck des Rezeptes anfragen.

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