Wir sind bereit für den neuen Standard!
Aktuell & kompakt informiert
Das elektronische Rezept, kurz: E-Rezept, ist eine elektronische Verordnung Ihrer Arzneimittel. Es löst ab dem 01. Januar 2024 verbindlich das rosafarbene Rezept ab.
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Das elektronische Rezept, kurz: E-Rezept, ist eine elektronische Verordnung Ihrer Arzneimittel. Es löst ab dem 01. Januar 2024 verbindlich das rosafarbene Rezept ab.
Vor Ort einlösen
![E-Rezept Gesundheitskarte E-Rezept Gesundheitskarte](https://www.adler-apotheke.info/wp-content/uploads/2024/01/E_Rezept_Icon_GFK.png)
Option 1: Elektronische Gesundheitskarte
Im Regelfall werden Ihre Rezepte künftig auf der Gesundheitskarte gespeichert. Diese lesen wir in der Apotheke aus und Sie erhalten wie gewohnt Ihre Medikamente.
![E-Rezept-App E-Rezept-App](https://www.adler-apotheke.info/wp-content/uploads/2024/01/E_Rezept_Icon_App.png)
Option 2: Die E-Rezept-App
Über die App der gematik können Rezepte verwaltet und eingelöst werden. Zur Nutzung benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer Krankenkasse.
![E-Rezept Papierausdruck E-Rezept Papierausdruck](https://www.adler-apotheke.info/wp-content/uploads/2024/01/E_Rezept_Icon_Ausdruck.png)
Option 3: E-Rezept-Ausdruck
In Ausnahmefällen kann Ihnen auf Wunsch der E-Rezept-Code ausgedruckt werden. Den Ausdruck können Sie sowohl vor Ort als auch in unserem Webshop oder per WhatsApp einlösen.
Die Vorteile
im Überblick
Spart unnötige Wege: Folgerezepte innerhalb eines Quartals können ohne erneuten Arztbesuch ausgestellt werden
Erleichterte Rezeptänderungen (z.B. wenn ein Medikament nicht lieferbar ist)
- Fälschungssicherheit der Rezepte
- Klima- & Ressourcenschonung
Zukunftsperspektiven
ein Ausblick auf die nächsten Monate
Geplant ist, dass die aktuellen Einlösemöglichkeiten per Gesundheitskarte, App und Ausdruck nur eine Übergangslösung sind. Noch in diesem Jahr soll nach derzeitigem Stand das E-Rezept in der Wallet des Smartphones zur Verfügung gestellt werden.
Zudem sollen künftig weitere Arzneimittel und Leistungen per E-Rezept verschrieben werden können (z.B. Betäubung- und Hilfsmittel).
Häufig gestellte Fragen
Gesetzlich Krankenversicherte können Ihr Rezept binnen 28 Tagen einlösen. Die Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht (gemäß SGB V §360 Abs. 6). Sie können ihr E-Rezept aber auch selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. Nicht eingelöste E-Rezepte werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.
Nein. Die Gesundheitskarte dient nur als Schlüssel, um der Apotheke Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert.
Ja auf Wunsch kann in Sonderfällen das E-Rezept auch ausgedruckt werden – in der Regel werden Sie Ihr E-Rezept auf der Gesundheitskarte erhalten. Das ausgedruckte E-Rezept können Sie übrigens auch per WhatsApp an uns senden oder in unserem Shop Ihre Medikamente vorbestellen beziehungsweise durch unseren Botendienst liefern lassen.
Übrigens ist es auch möglich, uns ein Foto des Ausdrucks per WhatsApp oder in unserem Shop zukommen zu lassen. Hier können Sie entweder vorbestellen oder bequem unseren Lieferservice wählen.
Aktuell können folgende Rezepttypen bereits eingelöst werden:
- Apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“)
- Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“)
- Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren
- Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“)
Hingegen gibt es folgende Leistungen (noch) nicht per E-Rezept:
- Betäubungsmittel
- Starke Schmerzmittel (z.B. Morphium)
- Verbände und Medizinprodukte
- Kompressionsstrümpfe
- Künstliche Nahrungsmittel
- Physiotherapie, Ergotherapie…
Ja. Wie bisher können Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen Sie allerdings die elektronische Gesundheitskarte der entsprechenden Person. Alternativ können Sie mit der E-Rezept-App der gematik Rezepte verwalten oder einen Ausdruck des Rezeptes anfragen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit – gemeinsam finden wir eine Lösung