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Bei der Wahl ihrer Krankenkasse sollten gesetzlich
Versicherte nach der Einführung des Gesundheitsfonds
mit dem Jahreswechsel vor allem prüfen, ob das Serviceangebot
der jeweiligen Kasse zu ihren individuellen Bedürfnissen
passt. Statt nur mit geringen Beitragssätzen um die
Gunst der Versicherten zu buhlen, sollen die gesetzlichen
Krankenkassen ihre Mitglieder dann nämlich mit der bestmöglichen
Gesundheitsversorgung überzeugen. Mit der Einführung
des Gesundheitsfonds gibt es statt unterschiedlicher
Beitragssätze einen einheitlichen Satz von 15,5 Prozent.
Dieser deckt die grundlegenden Kassenleistungen ab.
Daneben bieten die einzelnen Kassen Wahl- und Zusatztarife
an, zum Beispiel einen Wahltarif für Krankengeld. So
können sich etwa in einer gesetzlichen Krankenversicherung
freiwillig versicherte Selbstständige absichern, um
auch bei Arbeitsunfähigkeit ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten.
Zu den Wahltarifen gehören auch die sogenannten Hausarzttarife.
Patienten verpflichten sich, vor dem Aufsuchen eines
Facharztes immer zuerst den Hausarzt zu konsultieren.
Wer mitmacht, kann mit Prämien oder Ermäßigungen rechnen.
Auch für die Hausärzte selbst ändert sich etwas: Die
Altersbegrenzung für die Kassenzulassung entfällt zum
1. Januar 2009.
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