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Aktuelle Themen in Ihrer "Neuen Apotheken Illustrierten"
 

Das aktuelle Heft der "Neue Apotheken Illustrierte" liegt neben weiteren Gesundheitsmagazine immer bei uns für Sie kostenlos bereit. Folgende Themen erwarten Sie im aktuellen Heft:

 
>So geht der Husten wieder weg

Nai-Neue Apotheken-Illustrierte

Der Körper verfügt über ein eigenes Reinigungssystem, das die Bronchien sauber hält. Ist dieses System überlastet oder behindert, tritt ein Ersatzmechanismus in Kraft: Husten. Welche Medikamente helfen, das bronchieneigene Abwehrsystem wieder anzuwerfen und damit den Husten schneller vorübergehen zu lassen, darüber informiert die Neue Apotheken Illustrierte in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar 2012.

Medikamente, die das körpereigene Reinigungssystem wieder zum Laufen bringen und das Abhusten von Sekret unterstützen, sind bei einem akuten Erkältungshusten die richtige Wahl. Das können zum Beispiel die chemisch-synthetischen Arzneistoffe Ambroxol und Acetylcystein (ACC) sein. Aber auch die Natur kann Hilfe bieten: So lassen zum Beispiel Arzneimittel, die Extrakte aus Efeu, Thymian, Primelwurzel oder der Kapland-Pelargonie enthalten, eine Bronchitis schneller ausheilen. Auch ätherische Öle in Form von Arzneimitteln haben in validen Studien bewiesen, dass sie das Sekret am Laufen halten, wie Cineol aus Eukalyptusöl und Myrtol aus einer Myrtenart.

Professor Dr. Jürgen Fischer, Ärztlicher Direktor der Nordseeklinik Norderney, rät: »Die Behandlung hängt von der Art der akuten Bronchitis ab. Handelt es sich um einen banalen Infekt, reicht eine symptomatische Behandlung, um den Schleim in den Atemwegen flüssig zu halten. Substanzen wie Ambroxol, ACC oder manche pflanzlichen Arzneimitteln lösen den zähen Schleim, so dass man ihn besser abhusten kann. Handelt es sich um einen bakteriellen Infekt, womöglich mit Fieber, muss der Hausarzt zu Rate gezogen werden und eventuell ein Antibiotikum einsetzen.«

 
>Unterzucker-Signale wieder spüren lernen

Schwere Unterzuckerungen, also solche, bei denen Betroffene auf die Hilfe anderer Personen angewiesen sind, können langfristig womöglich Herz und Hirn schädigen. Welche Faktoren eine Hypoglykämie bedingen und was man dagegen tun kann, darüber informiert die Neue Apotheken Illustrierte in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar 2012.

Diabetiker, die Sulfonylharnstoffe einnehmen oder mit Insulin spritzen, laufen potenziell Gefahr, in eine Unterzuckerung zu rutschen. Die bei Gesunden rechtzeitig einsetzende Gegenregulation arbeitet bei Diabetikern nicht mehr einwandfrei. Alarmreaktionen wie Zittern, Herzrasen oder Heißhunger setzen erst bei deutlich tieferen Zuckerwerten ein. Ein Diabetiker merkt deshalb oft zu spät, dass seine Werte unterhalb des Normbereichs liegen. Und: Mit der Anzahl an Unterzuckerungen versagt die Gegenregulation immer weiter.

Faktoren wie das falsche Abschätzen von Kohlen­hydratmengen, die schlechte Durchmischung eines Basal- oder Mischinsulins, ein zu langer Spritz-Ess-Abstand, Fehler in der Insulindosis-Anpassung während eines Magen-Darm-Infekts, ungewohnte Aktivität oder übermäßiger Alkoholkonsum können in einen Unterzucker führen. Neben einer ausführlichen Schulung, wie sich diese Risikofaktoren vermeiden lassen, empfiehlt sich ein sogenanntes Unterzucker-Wahr­nehmungstraining. Dabei lernen Betroffene, genau darauf zu achten, welche körperlichen oder psychischen Befindlichkeiten speziell bei ihnen auf eine Hypoglykämie hinweisen. Manch einer wird nur unerklärlich müde, fühlt sich aggressiv oder hat nur ein unbestimmtes Bauchgefühl.

 
>Zuzahlungsbefreiung für 2012 beantragen

Bescheinigungen zur Zuzahlungsbefreiung sind mit dem 31. Dezember 2011 abgelaufen. Für das neue Jahre 2012 müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Bescheini­gungen neu beantragen. Daran erinnert die Neue Apotheken Illustrierte in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar 2012.

Apotheken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen im Auftrag der Krankenkassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten, wenn der Patient ein Rezept ohne Befreiungs­vermerk oder keinen entsprechenden Krankenkassenbescheid vorlegt. Bei Arzneimitteln betragen die Zuzahlungen zehn Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es fünf Euro und höchstens zehn Euro. Vom Patienten sind jedoch nie mehr als die eigentlichen Kosten des Medikaments zu tragen. Aber auch für Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Fahrkosten oder Heil- und Hilfsmittel erheben die Krankenkassen Zuzahlungen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen keine Zuzahlungen entrichten.

Ist allerdings die Belastungsgrenze erreicht - das sind zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens beziehungsweise ein Prozent bei chronisch kranken Menschen -, können sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse auf Antrag von der Zuzahlung befreien lassen. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen oder Zuzahlungen auszustellen oder in einem Sammelheft zu vermerken.

Einige Kassen bieten ihren Versicherten eine Zuzahlungs­befreiung auch schon im Voraus an, wenn die Belastungs­grenzen gut zu bestimmen sind und im Voraus die bis dahin fälligen Zuzahlungen geleistet wurden. Mit dem Zuzahlungs­rechner unter www.aponet.de lässt sich ermitteln, wie hoch die individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist.

 
>Quelle, Datum
Autor: Unbekannt
Quellen: Neue Apotheken Illustrierte (NAI); Govi-Verlag
Letzte Aktualisierung: 01.02.2012
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