Wer zahlt Zuzahlungen?

Ihr Geld geht in voller Höhe an Ihre Krankenkasse

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen grundsätzlich im Gesundheitswesen für Heilbehandlungen und -mittel Zuzahlungen leisten. Dazu gehören unter anderem auch die Zuzahlungen für Arzneimittel in der Apotheke. Alle von Ihnen geleisteten Zuzahlungen werden in voller Höhe von der Apotheke an die Krankenkassen abgeführt – sie bezahlen also damit nicht den Apotheker, sondern das Geld geht in voller Höhe zurück an Ihre Krankenkasse.

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Kann ich mich von Zuzahlungen befreien lassen?

Wer mehr als 2 % seines jährlichen Bruttoeinkommens bzw. seiner Bruttojahresrente für Zuzahlungen ausgibt, hat Anspruch auf eine Befreiung.
Beispiel: 10.000 € Bruttojahreseinkommen = 200 € Eigenanteil bzw. Belastungsgrenze.

Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 %.
Beispiel: 10.000 € Bruttojahreseinkommen = 100 € Eigenanteil bzw. Belastungsgrenze.

Wie erhalte ich eine Zuzahlungsbefreiung oder Rückerstattung?

OPTION 1

Hierbei helfen wir Ihnen

Sie zahlen im Laufe eines Kalenderjahres die anfallenden Zuzahlungen und reichen
Ende des Jahres die entsprechenden Belege bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.
Bei Überschreiten Ihrer persönlichen Belastungsgrenze erhalten Sie
eine Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages.

Download Flyer Thema Zuzahlungsrückerstattung und Antragsformular

Wie erhalte ich eine Zuzahlungsbefreiung oder Rückerstattung?

OPTION 2

Hierbei hilft Ihnen Ihre Krankenkasse

Sie zahlen den fälligen Betrag über 1 % bzw. 2 % Ihres Bruttojahreseinkommens vorab an Ihre
Krankenkasse und sind dadurch für das laufende Kalenderjahr von den Zuzahlungen befreit.
Nachteil: Zuviel gezahlte Vorauszahlungen bekommen Sie später nicht mehr zurück.

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